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- Für Bauherren
Entwässerungsantrag für Ihr Bauvorhaben, ohne dass Sie sich einarbeiten müssen
Wer ein Haus baut, anbaut oder saniert, muss die Entwässerung bei der Gemeinde genehmigen lassen. Wir erstellen Pläne und Nachweise, stellen den Antrag und begleiten ihn bis zur Genehmigung. Deutschlandweit, ab 1.500 €.
Worum es beim Entwässerungsantrag geht
Ihr Haus ist über Rohre mit dem öffentlichen Kanal verbunden. Wie diese Leitungen verlaufen, wie tief sie liegen und wohin das Regenwasser fließt, entscheiden Sie nicht allein. Die Gemeinde oder der Entwässerungsbetrieb legt dafür Regeln fest, meist in einer Entwässerungssatzung.
Bevor Sie bauen, will die Stelle sehen, dass Ihre Planung diese Regeln einhält. Das geschieht im Entwässerungsantrag. Er besteht aus einem Formular der Gemeinde sowie aus Plänen und Nachweisen. Die Pläne zeigen, wie Schmutz- und Regenwasser vom Gebäude zum Kanal gelangen. Die Nachweise belegen, dass das System auch bei Starkregen funktioniert und Ihr Keller nicht vollläuft, wenn der Kanal überlastet ist.
Jede Gemeinde hat eigene Formulare, Fristen und Anforderungen. Deshalb ist der Antrag für Laien schwer einzuschätzen. Dafür sind wir da. Eine ausführliche Erklärung finden Sie im Ratgeber: Was ist ein Entwässerungsantrag?
Wann Sie einen Entwässerungsantrag brauchen
Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, bestimmt die Satzung vor Ort. Im Zweifel klären wir das für Sie.
- Neubau eines Wohnhauses
- Anbau oder Erweiterung, wenn zusätzliche Bäder, Küchen oder versiegelte Flächen entstehen
- Umbau oder Kellerausbau mit neuen Entwässerungsgegenständen
- Änderung des Regenwasserkonzepts, zum Beispiel Zisterne oder Versickerung
- Neuer oder verlegter Hausanschluss an den Kanal
- Nutzungsänderung, zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder ein Büro im Haus
Eine erste Orientierung gibt der Bedarfs-Check. Er zeigt in fünf Fragen, welche Unterlagen Ihr Vorhaben voraussichtlich braucht.
Was wir für Sie erledigen
Von der ersten Abfrage bei der Gemeinde bis zur Genehmigung. Sie müssen keine Satzung lesen und keine Formulare ausfüllen.
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Bestandsabfrage
Wir erfragen bei der zuständigen Stelle Anschlusspunkt, Kanalart (Misch- oder Trennsystem), Rückstauebene und Einleitbedingungen.
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Abstimmung vor der Planung
Offene Fragen klären wir vorab mit der Gemeinde, damit Ihre Planung nicht nachträglich umgeworfen wird.
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Entwässerungsplan
Lageplan, Grundrisse und Systemschnitt mit allen Leitungen, Gefällen, Schächten und Höhenangaben.
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Rückstausicherung
Wir prüfen, welche Räume unter der Rückstauebene liegen, und planen die passende Sicherung, zum Beispiel eine Hebeanlage mit Rückstauschleife.
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Regenwasserkonzept
Einleiten, versickern oder zurückhalten: Wir entwickeln ein Konzept, das Ihre Gemeinde akzeptiert, und rechnen es nach.
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Antragsunterlagen
Formulare ausgefüllt, Unterlagen vollständig zusammengestellt und bereit zur Unterschrift.
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Einreichung und Rückfragen
Wir reichen den Antrag ein, beantworten Rückfragen der Behörde und arbeiten Nachforderungen ein.
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Hinweise für die Ausführung
Nach der Genehmigung erfahren Sie, worauf Tiefbauer und Installateur achten müssen, damit die Anlage später abgenommen werden kann.
Was Sie selbst beitragen
Es ist wenig, und wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen.
- Bauunterlagen schicken. In der Regel Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibung. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, was und woher Sie es bekommen.
- Kurze Fragen beantworten, zum Beispiel zu Nutzung und Ausstattung der Räume.
- Den fertigen Antrag unterschreiben. Als Bauherr oder Eigentümer müssen Sie ihn in der Regel selbst unterzeichnen.
- Gebühren der Gemeinde zahlen, sobald sie anfallen.
Der Ablauf im Detail
Sechs Schritte von der Anfrage bis zur Genehmigung.
Anfrage stellen
Sie füllen das Formular aus oder schreiben uns. Mit dem Bedarfs-Check sehen Sie vorab, was Ihr Vorhaben wahrscheinlich braucht.
Angebot erhalten
Sie sehen Ihr Angebot mit Leistungsumfang, Preis und Zeitplan sofort und erhalten es per E-Mail.
Unterlagen übergeben
Sie schicken uns die Bauunterlagen. Wir prüfen sie und fordern nur nach, was fehlt.
Planung und Abstimmung
Wir klären die Anforderungen mit der Gemeinde, erstellen Pläne und Nachweise und besprechen sie mit Ihnen.
Unterschrift und Einreichung
Sie unterschreiben, wir reichen den Antrag ein und führen den Schriftverkehr.
Genehmigung
Wir beantworten Rückfragen und arbeiten Nachforderungen ein, bis die Stelle den Antrag genehmigt. Sie erhalten die genehmigten Unterlagen für die Ausführung.
Was passiert, wenn der Antrag nicht stimmt?
Die meisten Probleme entstehen nicht beim Einreichen, sondern danach.
- Die Gemeinde fordert nach. Fehlende Berechnungen, unklare Höhen oder widersprüchliche Pläne führen zu Rückfragen. Jede Runde kostet Zeit, und Ihr Tiefbauer wartet.
- Die Planung muss geändert werden. Fällt erst bei der Prüfung auf, dass der Keller unter der Rückstauebene liegt, wird die Haustechnik umgeplant.
- Am Bau wird es teuer. Ein falsch verlegtes Rohr oder ein fehlender Schacht lässt sich nach dem Betonieren kaum noch ändern.
- Der Keller läuft voll. Rückstau bei Starkregen ist ein häufiger Grund für Wasserschäden. Fehlt die erforderliche Rückstausicherung, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
- Der Einzug verzögert sich. Ohne genehmigte Entwässerung können Anschluss an den Kanal und Schlussabnahme ins Stocken geraten.
- Es drohen Bußgelder. Bauen ohne erforderliche Genehmigung kann nach der Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit sein.
Der Keller liegt 2,60 m unter der Straße, die Entwässerung wurde nur grob geplant. Bei der Prüfung fehlt die Rückstausicherung, die Gemeinde fordert nach. Die Bodenplatte ist inzwischen betoniert, die Hebeanlage braucht aber Aussparungen und Leerrohre. Jetzt sind Stemmarbeiten nötig. Mit einer sauberen Planung vor dem Bau hätte das nichts extra gekostet.
Drei Themen, an denen es meistens hängt
Wenn Anträge ins Stocken geraten, geht es fast immer um eines dieser Themen. Im Ratgeber erklären wir sie ausführlich.
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Rückstau und Hebeanlage
Bei Starkregen kann Wasser aus dem Kanal in tiefliegende Räume drücken. Mehr zur Rückstauebene
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Regenwasser
Einleiten, versickern oder zurückhalten: Was die Gemeinde zulässt, hängt von Satzung und Boden ab. Mehr zum Regenwasser
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Vollständige Unterlagen
Die meisten Nachforderungen entstehen durch fehlende Angaben. Zur Checkliste
Kosten
ab 1.500 €je Bauvorhaben
Den genauen Preis sehen Sie sofort, nachdem Sie die Fragen im Formular beantwortet haben. Alle Preise für Privatpersonen verstehen sich inklusive MwSt.
Wovon der Preis abhängt
- Einfamilienhaus oder größeres Objekt
- Neubau, Anbau oder Änderung im Bestand
- Regenwasserkonzept: einleiten, versickern oder zurückhalten
- Keller und Rückstausicherung
- Besondere Anforderungen Ihrer Gemeinde
Was nicht im Preis steckt
Gebühren der Gemeinde, Anschlussbeiträge für den Kanal, Bauausführung und Tiefbau sowie ein eventuell nötiges Baugrundgutachten. Wie sich diese Kosten zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Entwässerungsantrag?
Fragen von Bauherren
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir erstellen den Antrag, stimmen ihn mit Ihnen ab und reichen ihn ein. Als Bauherr oder Eigentümer unterschreiben Sie in der Regel selbst.
Mein Architekt hat schon geplant. Brauche ich Sie trotzdem?
Oft ja. Ihr Architekt plant das Gebäude. Die Entwässerungsplanung mit Gefällen, Schächten, Höhen und Nachweisen ist eine eigene Fachplanung. Wir arbeiten gern mit Ihrem Architekten zusammen.
Gilt das auch für Anbau und Sanierung?
Ja, sobald sich an der Entwässerung etwas ändert, zum Beispiel durch neue Bäder, einen Kellerausbau, mehr versiegelte Fläche oder ein anderes Regenwasserkonzept. Die Satzung Ihrer Gemeinde legt fest, wann ein Antrag nötig ist.
Was ist die Rückstauebene?
Die Höhe, bis zu der Wasser im Kanal bei Überlastung ansteigen darf, meist die Straßenoberkante an der Anschlussstelle. Räume und Abläufe darunter müssen gegen Rückstau gesichert werden. Mehr dazu im Ratgeber.
Brauche ich eine Hebeanlage?
Nicht immer. Entwässerungsgegenstände unter der Rückstauebene müssen gesichert werden. Ob eine Hebeanlage oder ein Rückstauverschluss reicht, hängt von der Nutzung ab. Wir prüfen das in der Planung.
Darf ich das Regenwasser auf meinem Grundstück versickern lassen?
Das entscheidet die Gemeinde und hängt von Boden, Grundwasserstand und Satzung ab. In vielen Fällen ist ein Nachweis nötig. Wir klären das vor der Planung.
Was passiert, wenn die Gemeinde den Antrag zurückweist?
Meist geht es um fehlende oder nachzubessernde Unterlagen. Wir arbeiten die Nachforderungen ein und reichen überarbeitet erneut ein. Wie solche Überarbeitungen im Angebot geregelt sind, legen wir vorab mit Ihnen fest.
Wer zahlt die Gebühren der Gemeinde?
Gebühren für die Bearbeitung und gegebenenfalls Anschlussbeiträge stellt die Gemeinde dem Bauherrn in Rechnung. Sie sind nicht in unserem Preis enthalten. Ihre Höhe regelt die örtliche Satzung.
Was geschieht mit meinen Daten?
Wir verwenden Ihre Angaben und Unterlagen ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Antrags. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Lassen Sie uns Ihren Antrag von Anfang an richtig aufsetzen
Schildern Sie Ihr Vorhaben in wenigen Minuten. Sie erhalten ein Angebot mit klarem Leistungsumfang.