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Entwässerungsantrag in Baden-Württemberg
Wir planen Ihre Grundstücksentwässerung in Baden-Württemberg, stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle und betreuen ihn bis zur Genehmigung. Ihren Preis sehen Sie sofort, ab 1.500 €.
So läuft der Entwässerungsantrag in Baden-Württemberg
Ob Ihr Vorhaben einen Entwässerungsantrag braucht und was er enthalten muss, entscheidet die örtliche Entwässerungssatzung. Den Rahmen setzen die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und das Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), dazu das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes.
In Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden für die Abwasserbeseitigung zuständig, je nach Ort über Tiefbauamt, Stadtentwässerung, Eigenbetrieb oder Abwasserverband. Welche Stelle Ihren Antrag annimmt, klären wir vorab.
Wir klären Anschlusspunkt, Kanalart und Einleitbedingungen vor der Planung mit dieser Stelle. So passt der Antrag zur Gemeinde, und Rückfragen bleiben selten. Mehr dazu im Ratgeber: Was ist ein Entwässerungsantrag?
Worauf es in Baden-Württemberg oft ankommt
Örtliche Besonderheiten, die wir in der Planung berücksichtigen.
- Auch im Kenntnisgabeverfahren und bei verfahrensfreien Vorhaben gilt die Entwässerungssatzung der Gemeinde.
- Hanglagen im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und in den Flusstälern machen Gefälle und Rückstausicherung zum Thema.
- Gemeinden berechnen die Gebühr für Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche. Ihre Planung wirkt sich also auch auf die laufenden Kosten aus.
Was wir in Baden-Württemberg für Sie erledigen
Wir betreuen Vorhaben in ganz Baden-Württemberg, zum Beispiel in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Ulm.
Abfrage bei der zuständigen Stelle
Anschlusspunkt, Kanalart (Misch- oder Trennsystem), Rückstauebene und Einleitbedingungen für Ihr Grundstück.
Entwässerungsplanung
Lageplan, Grundrisse und Schnitt mit allen Leitungen, Gefällen und Höhen, geplant nach DIN 1986-100 und den örtlichen Vorgaben.
Regenwasser und Rückstau
Konzept für Regenwasser, Nachweise und Rückstausicherung, passend zu dem, was Ihre Gemeinde zulässt.
Antrag und Rückfragen
Antragsunterlagen vollständig zusammengestellt, eingereicht und bis zur Entscheidung betreut, inklusive Rückfragen zu unseren Unterlagen.
Preis
ab 1.500 €je Bauvorhaben
Der Preis richtet sich nach Gebäude, Umfang und Anforderungen Ihrer Gemeinde. Im Angebot steht genau, was enthalten ist.
Gut zu wissen
- Sie sehen Ihr Angebot sofort auf der Seite und bekommen es per E-Mail.
- Privatpersonen sehen den Preis inklusive MwSt., Unternehmen netto.
- Standard-Bearbeitungszeit 14 Tage, Express in einer Woche gegen Aufpreis.
- Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge sind nicht enthalten.
Häufige Fragen zu Baden-Württemberg
Wer ist in Baden-Württemberg für den Entwässerungsantrag zuständig?
In Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden für die Abwasserbeseitigung zuständig, je nach Ort über Tiefbauamt, Stadtentwässerung, Eigenbetrieb oder Abwasserverband. Welche Stelle Ihren Antrag annimmt, klären wir vorab. Die Genehmigung erteilt nicht das Land, sondern die Stelle vor Ort.
Gibt es in Baden-Württemberg besondere Regeln für Regenwasser?
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn dem keine Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Im Karst der Schwäbischen Alb und in Hanglagen ist Versickerung nicht überall möglich. Die Gemeinde kann dann Rückhalt mit gedrosseltem Ablauf verlangen.
Was kostet der Entwässerungsantrag in Baden-Württemberg?
Unsere Planung und Antragstellung beginnt bei 1.500 € je Bauvorhaben. Den genauen Preis für Ihr Vorhaben sehen Sie sofort im Angebotsformular. Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge kommen gegebenenfalls hinzu und unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Entwässerungsantrag in Baden-Württemberg: Preis in wenigen Minuten
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Vorhaben und sehen Sie Ihr Angebot sofort.