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Entwässerungsantrag in Schleswig-Holstein

Wir planen Ihre Grundstücksentwässerung in Schleswig-Holstein, stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle und betreuen ihn bis zur Genehmigung. Ihren Preis sehen Sie sofort, ab 1.500 €.

So läuft der Entwässerungsantrag in Schleswig-Holstein

Ob Ihr Vorhaben einen Entwässerungsantrag braucht und was er enthalten muss, entscheidet die örtliche Entwässerungssatzung. Den Rahmen setzen die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) und das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG), dazu das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes.

In Schleswig-Holstein sind die Gemeinden zuständig, oft über Stadtwerke, Abwasserzweckverbände oder Eigenbetriebe. Bei Marschgrundstücken kommen Entwässerungs- und Sielverbände dazu.

Wir klären Anschlusspunkt, Kanalart und Einleitbedingungen vor der Planung mit dieser Stelle. So passt der Antrag zur Gemeinde, und Rückfragen bleiben selten. Mehr dazu im Ratgeber: Was ist ein Entwässerungsantrag?

Worauf es in Schleswig-Holstein oft ankommt

Örtliche Besonderheiten, die wir in der Planung berücksichtigen.

  • Marsch, Geest und Küstennähe bestimmen, was bei der Entwässerung möglich ist.
  • Im Hamburger Umland, etwa in Pinneberg, Norderstedt und Ahrensburg, wird viel gebaut. Planen Sie für die Abstimmung genügend Vorlauf ein.
  • Auf den Nordseeinseln wie Sylt und Föhr gelten besondere örtliche Verhältnisse.

Was wir in Schleswig-Holstein für Sie erledigen

Wir betreuen Vorhaben in ganz Schleswig-Holstein, zum Beispiel in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt und Husum.

  • Abfrage bei der zuständigen Stelle

    Anschlusspunkt, Kanalart (Misch- oder Trennsystem), Rückstauebene und Einleitbedingungen für Ihr Grundstück.

  • Entwässerungsplanung

    Lageplan, Grundrisse und Schnitt mit allen Leitungen, Gefällen und Höhen, geplant nach DIN 1986-100 und den örtlichen Vorgaben.

  • Regenwasser und Rückstau

    Konzept für Regenwasser, Nachweise und Rückstausicherung, passend zu dem, was Ihre Gemeinde zulässt.

  • Antrag und Rückfragen

    Antragsunterlagen vollständig zusammengestellt, eingereicht und bis zur Entscheidung betreut, inklusive Rückfragen zu unseren Unterlagen.

Preis

ab 1.500 €je Bauvorhaben

Der Preis richtet sich nach Gebäude, Umfang und Anforderungen Ihrer Gemeinde. Im Angebot steht genau, was enthalten ist.

Gut zu wissen

  • Sie sehen Ihr Angebot sofort auf der Seite und bekommen es per E-Mail.
  • Privatpersonen sehen den Preis inklusive MwSt., Unternehmen netto.
  • Standard-Bearbeitungszeit 14 Tage, Express in einer Woche gegen Aufpreis.
  • Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge sind nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein

Wer ist in Schleswig-Holstein für den Entwässerungsantrag zuständig?

In Schleswig-Holstein sind die Gemeinden zuständig, oft über Stadtwerke, Abwasserzweckverbände oder Eigenbetriebe. Bei Marschgrundstücken kommen Entwässerungs- und Sielverbände dazu. Die Genehmigung erteilt nicht das Land, sondern die Stelle vor Ort.

Gibt es in Schleswig-Holstein besondere Regeln für Regenwasser?

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn dem keine Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Auf der Geest lässt sich Regenwasser in Schleswig-Holstein eher versickern. In der Marsch und in Küstennähe steht das Grundwasser hoch, und die Möglichkeiten sind enger.

Was kostet der Entwässerungsantrag in Schleswig-Holstein?

Unsere Planung und Antragstellung beginnt bei 1.500 € je Bauvorhaben. Den genauen Preis für Ihr Vorhaben sehen Sie sofort im Angebotsformular. Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge kommen gegebenenfalls hinzu und unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Entwässerungsantrag in Schleswig-Holstein: Preis in wenigen Minuten

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Vorhaben und sehen Sie Ihr Angebot sofort.