Warum die Gemeinde mitredet
Dächer, Terrassen und Zufahrten leiten bei Starkregen große Wassermengen in kurzer Zeit ab. Die öffentliche Kanalisation und die Gewässer sollen dadurch nicht überlastet werden. Deshalb regeln viele Satzungen, ob Sie Regenwasser einleiten dürfen, wie viel und wann es zurückgehalten oder versickert werden muss.
Hinzu kommt die Gebühr: Viele Gemeinden berechnen Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt (gesplittete Abwassergebühr). Wer weniger Fläche an den Kanal anschließt, kann sparen.
Die drei Wege
Einleiten in den Kanal
Das Regenwasser läuft in den öffentlichen Kanal. Das ist einfach, aber nicht überall erlaubt. Manche Gemeinden begrenzen die Einleitmenge oder verlangen eine Rückhaltung mit gedrosseltem Abfluss. Im Trennsystem gehört das Regenwasser in den Regenwasserkanal, im Mischsystem in den gemeinsamen Kanal.
Versickern auf dem Grundstück
Das Wasser versickert über Mulden, Rigolen oder Sickerschächte im Boden. Ob das geht, hängt von der Durchlässigkeit des Bodens, vom Grundwasserstand, von Abständen zu Gebäuden und von der Satzung ab. Die Anlage wird nach DWA-A 138 bemessen. In bestimmten Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zurückhalten und nutzen
Eine Zisterne oder ein Rückhaltebecken sammelt das Wasser und gibt es gedrosselt ab. Zisternen können zusätzlich Gartenwasser liefern. Wichtig sind ein ausreichend großes Rückhaltevolumen, ein sicher geführter Überlauf und die Abstimmung mit der Gemeinde.
Welche Nachweise die Gemeinde sehen will
- Angabe der angeschlossenen Flächen (Dach, Hof, Zufahrt) mit Abflussbeiwerten
- Bei Versickerung: Nachweis der Bodendurchlässigkeit und Bemessung der Anlage
- Bei Rückhaltung: Volumen und Drosselabfluss, Überlaufweg
- Bei größeren Flächen: Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
Für den Überflutungsnachweis gilt als Richtwert eine abflusswirksame Fläche von etwa 800 m². Er zeigt, wohin das Wasser bei einem Starkregen fließt, der die Leitungen übersteigt, und dass Gebäude dabei nicht gefährdet werden.
Typische Fehler
- Die Versickerung wird geplant, obwohl der Boden zu wenig Wasser aufnimmt
- Die Zisterne hat keinen oder einen falsch geführten Überlauf
- Das Konzept entspricht nicht der Satzung, etwa bei der erlaubten Einleitmenge
- Der Überlaufweg führt zum Nachbarn oder zur Kellertreppe statt in eine unkritische Fläche
Das Regenwasserkonzept beeinflusst Außenanlagen, Flächenaufteilung und Baukosten. Wird es erst nach dem Bauantrag beanstandet, kann sich die Planung grundlegend ändern.