Kurz erklärt
Mit dem Entwässerungsantrag beantragen Sie bei Gemeinde, Stadtwerken oder Entwässerungsbetrieb die Genehmigung für die Entwässerung Ihres Grundstücks. Gemeint ist der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und die Art, wie Schmutz- und Regenwasser dorthin gelangen.
Die Grundlage ist die örtliche Entwässerungssatzung, die jede Gemeinde selbst erlässt. Deshalb unterscheiden sich Formulare, Fristen und Anforderungen von Ort zu Ort. Der Antrag heißt je nach Region auch Entwässerungsgesuch, Entwässerungsgenehmigung oder Entwässerungsbauantrag.
Wann Sie ihn brauchen
Ein Antrag ist typischerweise nötig, wenn sich an der Entwässerung etwas ändert oder neu entsteht:
- Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes
- Anbau oder Erweiterung mit zusätzlichen Entwässerungsgegenständen oder versiegelten Flächen
- Umbau oder Kellerausbau mit neuen Bädern, Küchen oder Bodenabläufen
- Änderung der Regenwasserführung, etwa durch Zisterne oder Versickerung
- Neuer oder verlegter Hausanschluss
- Nutzungsänderung, die andere Abwässer erzeugt
Manche Gemeinden verlangen den Antrag zusammen mit dem Bauantrag, andere separat. Ob und wann Sie ihn stellen müssen, steht in Ihrer Satzung. Einen ersten Anhaltspunkt gibt unser Bedarfs-Check.
Wer ihn stellt
Antragsteller ist der Grundstückseigentümer oder Bauherr. In der Praxis erstellt ein Fachplaner die Entwässerungsunterlagen, weil Gefälle, Höhen, Nennweiten und Nachweise nach DIN-Normen zu berechnen sind. Unterschreiben muss der Bauherr in der Regel selbst.
Was er enthält
Ein Antrag besteht aus dem Formular der Gemeinde und den Anlagen. Meist sind das:
- Lageplan mit Grundstücksgrenzen, Gebäude, Leitungen, Schächten und Anschlusspunkt
- Grundrisse aller Geschosse mit den Entwässerungsgegenständen und Leitungen
- Schnitt mit Höhenangaben und Lage der Rückstauebene
- Berechnungen und Nachweise, zum Beispiel für Regenwasser und Rückstausicherung
Die ausführliche Liste steht in unserer Checkliste der Unterlagen.
Was die Gemeinde prüft
Die Stelle prüft, ob Ihr Vorhaben ohne Schaden für das öffentliche Netz angeschlossen werden kann und ob die Anlage den Regeln der Technik entspricht. Typische Fragen:
- Passt der Anschlusspunkt zum Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem)?
- Wie wird das Regenwasser behandelt, und stimmt die Einleitmenge?
- Sind Räume unter der Rückstauebene gesichert?
- Sind Gefälle, Nennweiten und Höhen plausibel und normgerecht?
- Sind bei Gewerbe Abscheider oder Genehmigungen für Prozessabwasser vorgesehen?
Fehlt etwas oder passen Angaben nicht zusammen, fordert die Gemeinde nach. Jede Runde kostet Wochen, und die Baustelle wartet. Ein Antrag, der von Anfang an vollständig und stimmig ist, spart Zeit und Geld. Mehr dazu: Häufige Fehler im Entwässerungsantrag.
Nach der Genehmigung
Mit der Genehmigung können Tiefbauer und Installateur nach den genehmigten Plänen bauen. Je nach Gemeinde sind Fertigstellung und Dichtheit der Leitungen anzuzeigen und nachzuweisen. Üblich ist eine Prüfung der Leitungen nach DIN EN 1610. Wer von den genehmigten Plänen abweicht, sollte das vorher mit der Gemeinde abstimmen.
Was ohne Antrag passiert
Wer ohne erforderliche Genehmigung an den Kanal anschließt oder die Entwässerung ändert, riskiert nach der Satzung Auflagen und Bußgelder, im ungünstigen Fall den Rückbau. Auch Abnahme und Einzug können sich verzögern.